Änderung der Strassenverkehrssteuern für leichte Motorwagen
Berechnung der Steuerabgabe bei theoretischer Inkraftsetzung per 01.01.2025

Gültig für Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbusse, leichte Sattelmotorfahrzeuge und leichte Motorwagen

Eingabe Fahrzeugdaten aus Fahrzeugausweis

Es sind alle Felder auszufüllen, wobei der Hubraum bei Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor (Elektro, Wasserstoff, …) mit 0 anzugeben ist.

Eingabe optional

Entwicklung der Steuerabgabe bei zunehmender Elektromobilität (Zukunftsszenatio)

Bei Zukunftsszenarien ist mit geringfügigen Abweichungen zu rechnen!